180 oder 210 ECTS?
6- oder 7-semestriger Bachelor-Studiengang?
Brauche ich einen Bachelorabschluss mit 210 ECTS für eine Masterbewerbung oder reichen 180 ECTS?
Grundsätzlich ist die Aufnahme von Bewerbern in 3-semestrigen Masterstudiengängen auch dann möglich, wenn diese im Rahmen des Bachelorstudiums weniger als 210 ECTS erworben haben. Allerdings ist in diesem Fall vor der Aufnahme des Studiums eine individuelle Prüfung hinsichtlich der Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen (Abgleich der Eingangsqualifikationen) vorzunehmen, die während und nach dem ersten Hochschulabschluss erworben wurden.
Zur Bewerbung füllen die Bewerber:innen die beiden Formulare „Abgleich der Eingangsqualifikationen für die Zulassung“ sowie das „Learning Agreement“ aus und übersenden diese an den Studiendekan Prof. Harald Eichsteller, der diese dann unterschrieben zurückschickt. Diese müssen dann zusammen mit den restlichen Bewerbungsunterlagen zum 15. Juli eingereicht werden.
Nach der Studienplatzvergabe und vor Aufnahme des Masterstudiums erfolgt der Abgleich, ob die fehlenden 30 ECTS durch vorhandene belegte Kompetenzen nachweisbar sind oder ob noch Leistungen bzw. Module als Angleichungsleistungen erbracht werden müssen. Dazu übersenden die Bewerber:innen zusätzlich zu den beiden unterschriebenen Formularen geeignete Unterlagen, die eine Beurteilung der erworbenen Qualifikationen bzw. Kompetenzen ermöglichen, sowie einen aktuellen Leistungsspiegel des Bachelorstudiums an die wissenschaftliche Mitarbeiterin des Studiengangs, Ursula Göbel per eMail an goebel@hdm-stuttgart.de.