FAQs
Häufige Fragen
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Nein. Der baden-württembergische Landtag hat am 21. Dezember 2011 das Gesetz zur Abschaffung und Kompensation der allgemeinen Studiengebühren (StuGebAbschG) verabschiedet.
Bislang mussten die Studierenden für grundständige Studiengänge und konsekutive Masterstudiengänge pro Semester 500 Euro bezahlen. Diese Gebühren wurden letztmals zum Wintersemester 2011/2012 erhoben.
Ab dem Sommersemester 2012 sind die Studiengebühren entfallen. Zum Ausgleich der ausfallenden Gebühren zahlt das Land Baden-Württemberg den Hochschulen auf Basis der bisherigen Einnahmen eine jährliche Kompensation; diese soll an die Entwicklung der Studierendenzahlen angepasst werden.
So sind für HdM-Studierende lediglich der Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von derzeit 70 Euro sowie der Beitrag für das Studierendenwerk in Höhe von 74 Euro (zzgl. 48,20 Euro VVS) zu zahlen.
Diese und weitere Infos zum Thema Studiengebühren finden sich auf der Website der HdM Stuttgart, darunter auch die Sonderregelungen für internationale Studierende und für ein Zweitstudium.
Außerdem lohnt sich ein Blick auf die Website des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE). Dieses führt jedes Jahr den Studienkredittest durch, für den es die aktuellen Studienkredit-Angebote nach verschiedenen Kriterien (Zugang, Elternunabhängigkeit, Kosten, Risikobegrenzung, Flexibilität) bewertet.
Die beiden Masterstudiengänge MM und UK wurden im Jahr 2021 reakkreditiert. Die Akkreditierung ist gültig bis 01. Juli 2029.
Der Master ist der Abschlussgrad eines weiterführenden Studiengangs. Mit den Masterstudiengängen soll es Studierenden möglich sein, nach einer relativ kurzen Studienzeit (in der Regel vier Semester) einen zweiten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss zu erlangen, der auf einem bereits abgeschlossenen Studium (i.d.R. Bachelor) aufbaut. Dieser kann sich direkt an ein Erststudium anschließen oder eine Weiterqualifizierung nach einer ersten Berufsphase bieten. Im Rahmen des Masterstudiengangs sollen vertiefende fachliche und methodische Kompetenzen sowie ein Überblick über die Zusammenhänge zwischen verschiedenen Mediendisiziplinen erworben werden.
Zur internationalen Vergleichbarkeit werden Studien- und Prüfungsleistungen in Leistungspunkten nach dem ECTS bemessen. Das ECTS basiert auf der Übereinkunft, dass das Arbeitspensum von Vollzeitstudierenden während eines akademischen Jahres 60 ECTS-Punkte (= Credits) ergibt, also 30 ECTS-Punkte pro Semester. Das Arbeitspensum von Studierenden im Rahmen eines Vollzeitstudiengangs beläuft sich in Europa in den meisten Fällen auf 36 bis 40 Wochen pro Jahr; in diesen Fällen entspricht ein Credit 24 bis 30 Arbeitsstunden. Das Arbeitspensum bezieht sich auf die Zeit, die die Studierenden im Durchschnitt benötigen, um die erforderlichen Lernergebnisse zu erzielen. Credits erhalten Studierende erst nach Abschluss der zu leistenden Arbeit und der entsprechenden Beurteilung der erzielten Lernergebnisse.
Die beiden Masterstudiengänge Medienmanagement und Unternehmenskommunikation schließen mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) ab.
Die Regelstudienzeit des Masterstudiums (gilt für alle drei Masterstudiengänge) dauert 3 Semester inklusive Abschlussarbeit. Der Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen im Pflicht- und Wahlpflichtbereich beträgt 90 Credits. Das Studium besteht aus einem Pflichtbereich mit insgesamt 40 ECTS-Punkten (inkl. Masterarbeit und Tutorium) sowie einem Wahlpflichtbereich, aus dem Module mit einer Summe von mindestens 50 ECTS-Punkten zu wählen sind. Werden in der Summe Modulprüfungen über mehr als 90 ECTS erbracht so werden die zeitlich zuletzt absolvierten Prüfungsleistungen in Zusatzmodule (diese gehen weder mit Note noch mit Credits in das Abschlusszeugnis ein) gewandelt.