Auch Masterstudierende erhalten Notkredite der KfW in der Corona-Krise
Benötigt Ihr während der Corona-Krise finanzielle Unterstützung, weil plötzlich Einkünfte fehlen? Dafür gibt es ab dem 8. Mai 2020 den Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Ein Förderkredit, bei dem Ihr jeden Monat bis zu 650 € auf euer Girokonto erhaltet. Ausländische Studierende können den Kredit ab Juli 2020 erhalten. Anders als beim BAföG erhaltet ihr diesen Notkredit unabhängig von Eurem Einkommen und dem Eurer Eltern.
Zudem besteht die Möglichkeit für diejenigen Studierenden unter Euch, die sich in einer besonders akuten Notlage befinden und keine Hilfe von Eltern bekommen, einen Zuschuss beim örtlichen Studentenwerk zu beantragen, der nicht zurückgezahlt werden muss. Das bedeutet für Euch, dass ein Antrag beim Studierendenwerk Stuttgart gestellt wird.
Alle Infos zum KfW-Notkredit
Bei dem Notkredit handelt es sich um ein zinsloses Darlehen von bis zu 650 €, welchen ihr vorerst bis zum 31.03.2021 erhaltet. Zudem werden auch alle bereits bestehende Studienkredite in ein zinsloses Darlehen umgewandelt.
Voraussetzungen?
Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind Studierende aller staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland im Alter von 18 bis 44 Jahren, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- deutsche Staatsbürger mit inländischer Meldeadresse,
- Familienangehörige eines deutschen Staatsbürgers, die sich mit ihm in Deutschland aufhalten und hier gemeldet sind,
- EU-Staatsbürger, die sich rechtmäßig seit mindestens drei Jahren ständig in Deutschland aufhalten und hier gemeldet sind,
- Familienangehörige eines solchen EU-Staatsbürgers, die sich mit ihm in Deutschland aufhalten und hier gemeldet sind,
- Bildungsinländer und in Deutschland gemeldet.
Zudem sind bei Antragsstellung keine Sicherheiten notwendig.
Antrag und Rückzahlung?
Den Antrag könnt Ihr bereits ab dem 08.05.2020 bei der KfW einreichen. Für ausländische Studierende gilt der Antragsstart am 01.07.2020. Der Kredit könnt Ihr nach Zahlungsende flexibel zurückzahlen, wie bei KfW-Studienkrediten üblich, muss man erst nach einer Karenzphase von 18 bis 23 Monaten mit der Rückzahlung beginnen. Dabei erfolgt die Rückzahlung in der Regel über einen Tilgungsplan von 10 Jahren.
Weitere Informationen zum Notkredit der KfW sowie Beispiel zum Tilgungsplan findet Ihr hier!
Bild: © KfW-Bildarchiv / Rüdiger Nehmzow