FAQs
Bewerbungs-FAQ Medienmaster: Häufige Fragen
Im Bewerbungsprozess kommen häufig fragen auf, welche auf den ersten Blick nicht beantwortet werden. Diese haben wir im Bewerbungs-FAQ Medienmaster zusammengefasst. Das Bewerbungs-FAQ Medienmaster greift häufige Fragen auf und beantwortet Sie im Nachhinein. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite:
6- oder 7-semestriger Bachelorstudiengang? (180/210 ECTS)
Grundsätzlich ist die Aufnahme von Bewerbern in 3-semestrigen Masterstudiengängen auch dann möglich, wenn diese im Rahmen des Bachelorstudiums weniger als 210 ECTS erworben haben. Allerdings ist in diesem Fall vor der Aufnahme des Studiums eine individuelle Prüfung hinsichtlich der Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen (Abgleich der Eingangsqualifikationen) vorzunehmen, die während und nach dem ersten Hochschulabschluss erworben wurden.
Genauere Informationen zu dieser Vorgehensweise finden Sie auf der Unterseite zur Bewerbung mit 6-semestrigem Bachelorstudiengang (180 ECTS).
Sollten Sie bis zum ersten Tag des Vorlesungsbeginns das Abschlusszeugnis Ihres Erststudiums nicht einreichen können und das Fehlen des Zeugnisses liegt nachweisbar nicht in Ihrer Verantwortung, so ist ein Antrag zu stellen, die beglaubigte Zeugniskopie bis einen Monat nach Vorlesungsbeginn nachreichen zu dürfen. Auf jeden Fall muss aber am ersten Tag des Masterstudiums Ihr Erststudium komplett abgeschlossen und dies entsprechend mit einem der nachfolgenden Dokumente bescheinigt sein.
Bitte beachten Sie, dass bis spätestens zum Vorlesungsbeginn alle Prüfungsleistungen abgelegt und bestanden sein müssen und eine Exmatrikulationsbescheinigung vorliegt.
Bestätigung über den Abschluss eines Bachelorstudiums an der HdM
Bestätigung über den Abschluss eines Bachelorstudiums an einer anderen Hochschule zur Vorlage an der Hochschule der Medien
Falls Sie das Studium rechtzeitig vor Beginn des Masterprogramms beenden, aber das Zeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt, benötigen Sie einen Leistungsspiegel Ihrer bisher erbrachten Prüfungsleistungen. Wir brauchen in diesem Falle zusätzlich die vorläufige Durchschnittsnote Ihres Studiums (Noten gewichtet mit ECTS-Punkten, alternativ mit SWS), die Sie bitte von Ihrer bisherigen Hochschule bestätigen lassen. Ohne diese Note, die die Basis für die Errechnung der Verfahrensnote und damit für die Vergabe der Studienplätze ist, kann die Auswahlkommissionen Ihre Bewerbung nicht bearbeiten.
Sie haben einen Abschluss im Ausland erworben?
Bewerberinnen und Bewerber, die einen ersten Hochschulabschluss im Ausland gemacht haben und einen Nachweis über ihre sprachlichen Fähigkeiten in Deutsch vorweisen können (Telc C1, Testaf 16 Punkte, Goethezertifikat C1, DSH Stufe 2), sind ausdrücklich willkommen – von Anfang an bereichern viele Kommilitoninnen und Kommilitonen aus ganz Europa, Asien und Südamerika unsere Masterjahrgänge!
Wir müssen allerdings prüfen, ob Ihr Abschluss in Deutschland anerkannt ist und Ihre Abschlussnote muss umgerechnet werden. Für ein Studium an einer Hochschule in Baden-Württemberg gibt es eine Zentralstelle, das Ausländerstudienkolleg in Konstanz unter https://www.htwg-konstanz.de/studium/studienkolleg-der-htwg-konstanz/zeugnisanerkennung/anerkennung/
Dieses prüft beispielsweise Ihre Zeugnisse, entscheidet über die Anerkennung Ihres Abschlusses, errechnet eine Durchschnittsnote, mit der Sie dann in das Auswahlverfahren starten und stellt gegen eine Gebühr die notwendigen Beglaubigungen aus.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass man dazu auf jeden Fall mehrere Wochen oder gar Monate einplanen muss! Wir sind bemüht, Sie bei diesem Prozess bestmöglich zu unterstützen.
Zusätzlich unterstützt Sie unser Studienbüro persönlich oder per E-Mail, wenn Sie danach noch weitere Fragen haben.
Jeweils zum 15. Juli für den Start im Wintersemester.
Die früheste Anmeldung ist zu Beginn des letzten Studiensemesters im Bachelorstudium möglich. Nach Absprache mit Erst- und Zweitbetreuer ist die Bachelorarbeit so anzumelden, dass sie spätestens 6 Wochen vor Beginn des Masterstudiums dem Prüfungsamt vorliegt, damit Benotung und Exmatrikulation zum Vorlesungsbeginn vollzogen sind (siehe Einschreibepflicht an BA Uni/Hochschule).
Zulassungsantrag; beglaubigte Zeugniskopie des abgeschlossenen Hochschulstudiums (Sonderregelungen siehe oben), ggf. Arbeitsnachweise, Beurteilungen, Zeugnisse etc. zu Berufstätigkeiten; Bewerbungsmappe mit Motivationsschreiben und Empfehlungen (bspw. von Hochschulen, Arbeitgebern, Institutionen) sowie Nachweise von politischem, sozialem, sportlichem, musikalischem und sonstigem kulturellen Engagement (idealerweise mit ‚gehobener‘ Funktion – eine reine Vereinsmitgliedschaft wird nicht gewertet).
Für den Masterstudiengang Medienmanagement ein Nachweis des MM3-Kompetenzprofils,
für den Studiengang Unternehmenskommunikation das UK3-Kompetenzprofil erforderlich.
Dieses Formular muss ausgefüllt und unterschrieben den Bewerbungsunterlagen beigefügt werden.
- Bei einer dem Studienziel förderlichen Berufstätigkeit nach dem Bachelorabschluss von mindestens 2 Jahren bis zum Beginn des Masterstudiums kann eine Notengutschrift bis zu einer halben Note gewährt werden.
- Für den Studiengang wird im Hinblick auf die Eignung und Motivation für das angestrebte Studienziel zusätzlich die Bewertung einer Bewerbungsmappe mit Motivationsschreiben und Empfehlungen sowie Nachweisen zu politischem, sozialem, sportlichem, musikalischem und sonstigem kulturellen Engagement herangezogen. Für diese Inhalte der Bewerbungsmappe kann eine weitere Notengutschrift von bis zu einer halben Note gewährt werden.
Die Zulassung basiert auf einer Eignungs- und einer Leistungskomponente. Die Eignung der Bewerber wird nach dem im Erststudium erlangten Kompetenzprofil beurteilt. Für die Bildung einer Rangfolge wird eine sog. Verfahrensnote gebildet, die sich aus den curricularen Leistungen des Erststudiums sowie eventuell weiteren Leistungen, insbesondere im extracurricularen Bereich (spezifische Berufstätigkeiten sowie politisches, soziales, sportliches, musikalisches und sonstiges kulturelles Engagement) zusammensetzt.